Modul 1: Brandbekämpfung

Voraussetzung für Teilnehmer:

  • Nachgewiesene Atemschutztauglichkeit (G26.3)
  • Körperlich und Seelisch in guter Verfassung
  • Persönliche Schutzkleidung
  • Vorausbildung (Hohlstrahlrohrtraining)

Einleitung:

Das Modul 1 bildet den Grundstock für alle weiteren Module. Die Grundlage von der Theorie, wird in die Praxis umgesetzt. Die Ausbildungsgrundlage ist die FwDV 7.

Ziel dieser Ausbildungseinheit ist es, eine Brandbekämpfung unter „Nullsicht ‘‘ und unter thermischer Belastung, bei einem simulierten Zimmerbrand durchzuführen.

Hier wird von den  Teilnehmern das Vorgehen im Brandraum, das korrekte Einsetzen des Löschmittels und der Umgang mit dem Hohlstrahlrohr beurteilt und verbessert.

Eigenes Material wie z.B. Hohlstrahlrohr, Feuerwehraxt, etc., dürfen natürlich eingesetzt werden.

Die Teilnehmer werden unter Aufsicht an ihre körperlichen Grenzen geführt.

Praktisch Aufgaben:

  • Wärmegewöhnung
  • Türöffnungsprozedur
  • Fortbewegen im Brandraum
  • Brandbekämpfung mit dem Hohlstrahlrohr

Bitte teilen sie uns den Ausbildungsstand der Teilnehmer bei der Anmeldung mit, damit wir die Ausbildung optimal vorbereiten können!

In einem 2-Stunden-Modul können maximal 8 Teilnehmer ausgebildet werden.

Für Schäden an der persönlichen Ausrüstung wird keine Haftung übernommen.